AGB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von PRIORI Reisen GmbH, Basel

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit dem Entgegennehmen Ihrer schriftlichen (Brief, Fax, eMail), telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch PRIORI kommt zwischen Ihnen und PRIORI ein Vertrag zustande. Dadurch entstehen für Sie und PRIORI bestimmte Rechte und Pflichten.
1.2 Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von PRIORI bestätigt worden sind.
1.3 Die Leistungen von PRIORI gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, erst ab Flughafen im Abflugland. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

2. Provisorische Reservierung

PRIORI nimmt Ihre provisorische Reservierung bis zu einem festgelegten Datum gerne entgegen.

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1 Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unserem, spezifisch für Sie erarbeiteten Programm. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF) und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.

3.2 Gebühren
3.2.1 Reservierungsgebühr
Die Reservierungsgebühr beträgt CHF 60.- pro Person, max. CHF 120.- pro Auftrag.
3.2.2 Offertgebühr
Für die Erstellung von Offerten für Gruppenreisen erhebt PRIORI eine Gebühr von CHF 150.-. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Buchung gutgeschrieben.

3.3 Zahlungsbedingungen
3.3.1 Anzahlung
Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen (beachten Sie dazu auch Ziffer 3.3.3).
3.3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu überweisen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt PRIORI, die Reiseleistungen zu verweigern.
3.3.3 Internationale Flüge
Die Zahlung der Tickets für internationale Flüge hat sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Die Tickets werden Ihnen drei bis vier Wochen vor der Abreise zugestellt.

3.4 Preisänderungen
3.4.1 Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den PRIORI Offerten angegebenen Preise zu erhöhen, und zwar im Falle von bei Offertstellung noch nicht bekannten
– Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)
– neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
– staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
– ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels– Wechselkursänderungen
3.4.2 Falls PRIORI die angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
In diesem Falle wird Ihnen PRIORI alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

A. Einzelreisen / Individualreisen

A4.1 Bearbeitungsgebühr
Für Annullierungen, Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) erhebt PRIORI eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag, zuzüglich eventuelle Telekommunikationskosten.
A4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises (Flüge siehe Ziffer A4.4) erheben:
bis 91 Tage vor Abreise 20%
90 – 31 Tage vor Abreise 40%
30 – 0 Tage vor Abreise 100%
A4.3 No-show / Bestätigung des Rückfluges
Verpasst ein Passagier den Flug, so verfällt jede Beförderungspflicht.
Sie sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen.
Bei nationalen Flügen müssen Sie sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob und wann der Flug erfolgt. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Flug zeitlich vorverlegt wird.
A4.4 Flug ( auch zusammen mit weiteren Leistungen von PRIORI)
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die Kosten der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.
A4.5 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (z.B. Krankheit), und auch dann nur, sofern die Fluggesellschaft dies akzeptiert. Der Antrag dazu kann nur schriftlich oder durch persönlicher Vorsprache bei PRIORI erfolgen.
Zu den Bearbeitungsgebühren kommen eventuelle Differenzen beim Flugtarif dazu. Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.
A4.6 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei PRIORI grundsätzlich eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. Dies gilt jedoch nicht für Flüge. Die Modalitäten werde von Fall zu Fall festgelegt.

B. Gruppenreisen

B4.1 Bearbeitungsgebühr
Für Annullierungen, Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) erhebt PRIORI eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag, zuzüglich eventuelle Telekommunikationskosten.
B4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises (Flüge siehe Ziffer B4.4) erheben:
bis 91 Tage vor Abreise 20%
90 – 31 Tage vor Abreise 40%
30 – 0 Tage vor Abreise 100%
B4.2.1 Ausnahme
Bei Gruppenreisen bleiben aber die Kosten für Fahrzeug (inkl. Fahrer, Diesel etc.) und Reisebegleitung immer zu 100% geschuldet, ungeachtet des Zeitpunktes des Rücktrittes und ungeachtet der restlichen Gruppengrösse.
B4.3 No-show / Bestätigung des Rückfluges
Verpasst ein Passagier den Flug, so verfällt jede Beförderungspflicht.
Sie sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen.
Bei nationalen Flügen müssen Sie sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob und wann der Flug erfolgt. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Flug zeitlich vorverlegt wird.
B4.4 Flug ( auch zusammen mit weiteren Leistungen von PRIORI)
Bei Rücktritt/Änderung nach Ausstellung des Tickets werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die Kosten der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.
B4.5 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (z.B. Krankheit), und auch dann nur, sofern die Fluggesellschaft dies akzeptiert. Der Antrag dazu kann nur schriftlich oder durch persönlicher Vorsprache bei PRIORI erfolgen.
Zu den Bearbeitungsgebühren kommen eventuelle Differenzen beim Flugtarif dazu. Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.
B4.6 Ersatzperson
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei PRIORI grundsätzlich eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. Dies gilt jedoch nicht für Flüge. Die Modalitäten werde von Fall zu Fall festgelegt.

5. Haftung

Als Reiseveranstalter mit grossen Landeskenntnissen garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige Auswahl der anderen an Ihrer Reise beteiligten Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels usw.) und die fachmännische Organisation Ihrer Reise.

5.1 Grundsatz
Wurden die im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht resp. nicht gehörig erbracht oder erlitten Sie einen Schaden, dem nicht abgeholfen werden konnte, leistet PRIORI eine Entschädigung, sofern PRIORI oder einer ihrer Leistungserbringer an der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung ein Verschulden trifft. Die Haftung von PRIORI bezieht sich jedoch nur auf den unmittelbaren Schaden und ist auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise pro Person beschränkt.
5.2 Haftungsbeschränkungen
Sofern internationale Abkommen oder nationale Gesetze die Schadenersatzpflicht aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisevertrages durch PRIORI oder einem ihrer Leistungserbringer beschränken, haftet PRIORI nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.
5.3 Haftungsausschlüsse
PRIORI haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der entstandene Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
– Versäumnisse Ihrerseits vor und während der Reise.
– Unvorhergesehene oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an den im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht beteiligt ist.
– Höhere Gewalt, Streik oder andere Ereignisse, die PRIORI oder die beauftragten Leistungserbringer nicht voraussehen oder abwenden konnten.
– Niedrig- oder Hochwasser bei Schifffahrten.
– Sie buchen einen Ausflug oder eine Veranstaltung selber direkt vor Ort.
5.4 Personenschäden, Unfälle
Für unmittelbare Schäden im Falle von Unfall, Verletzung oder Tod während der Reise haftet PRIORI, sofern diese die Folge eines Verschuldens von PRIORI oder einem beauftragten Leistungserbringer sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, nationale Gesetze und diese Vertragsbedingungen (siehe Ziffer 5.2).
5.5 Übrige Schäden
Für übrige Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden etc.) haftet PRIORI, sofern diese die Folge eines Verschuldens von PRIORI oder einem beauftragten Leistungserbringer sind. Die Haftung von PRIORI beschränkt sich auf unmittelbare Schäden. Die Schadenersatzleistung ist auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, nationale Gesetze und diese Vertragsbedingungen (siehe Ziffer 5.2).
5.6 Einzelleistungen
Beschränkt sich die Leistung von PRIORI auf die Organisation des Transportes (Zug, Flug, Schiff, Auto), die Bereitstellung eines Autos, Reservation von Veranstaltungskarten etc., so handelt PRIORI lediglich als Vermittler
Und ist für die Vertragserfüllung nicht haftbar. In diesem Falle kommen die Bedingungen des beauftragten Unternehmens zur Anwendung.

6. Unzufriedenheit mit dem Reisearrangement

6.1 Ist es nicht möglich, eine Reise wie in der PRIORI-Offerte versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.
6.2 Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich unserer PRIORI-Reiseleitung bzw. dem PRIORI-Vertreter oder dem Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der PRIORI-Reiseleitung bzw. der örtlichen PRIORI-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.3 Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der PRIORI-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen. Diese sind verpflichtet, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die PRIORI-Reiseleitung, die örtliche Vertretung und die Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
6.4 Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der PRIORI-Reiseleitung oder des Leistungsträgers ist spätestens bei Abreise aus Madagaskar schriftlich bei PRIORI in Antananarivo einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
6.5 Schadenansprüche gegen PRIORI gleichgültig aus welchen Ursachen, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch PRIORI

7.1 Die von uns angebotenen Reisen basieren meist auf Individualangeboten. Sollten Reisen auf einer Mindestbeteiligung – die unterschiedlich sein kann – basieren und wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist PRIORI berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 PRIORI behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist PRIORI auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. PRIORI ist jedoch bemüht, Sie in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.
7.3 Muss PRIORI eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, sodass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von PRIORI eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 3.4.1 oder Ziffer 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
7.4 Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von Ziffer 7.3 weiterbelasten.

8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern müssen, so kann Ihnen PRIORI den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige von Ihnen nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. PRIORI wird Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein.

9. Pass, Visa, Impfungen

9.1 Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, erhalten Sie von uns auf Anfrage. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen PRIORI bei Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.
Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie PRIORI auf Anfrage.
9.2 PRIORI kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung. aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

10. Flüge

10.1 Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Luftverkehrs, wenn nichts anderes vereinbart ist in der Economy-Klasse. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie Ihre zu diesem Zeitpunkt gültigen Flugpläne, welche sich jedoch kurzfristig ändern können. Dafür übernimmt PRIORI keine Haftung, ist aber behilflich, allfällig notwendige Vorkehrungen zu treffen. PRIORI haftet nicht für die Mindestumsteigezeiten.
10.2 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen normalerweise auf 20 kg beschränkt. Führen Sie grössere Gepäckstücke (z.B. Sportgeräte, Surfbrett, Fahrrad) mit, melden Sie dies schon bei Vertragsabschluss. Die zusätzlichen Transportkosten werden an Ort einkassiert, sofern sie nicht im PRIORI – Angebot bereits eingeschlossen sind.
10.3 Tiere
Bei Flügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten Sie die Bedingungen auf Anfrage.
10.4 Gruppentarife
Unsere Gruppenreisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der Ihnen auf Anfrage bekannt gegeben wird. Die Mindestbeteiligung gibt Ihnen PRIORI auf Anfrage bekannt.
10.5 Verspätungen
Bei Verspätungen wenden Sie sich an das Personal der Fluggesellschaft und/oder an die PRIORI-Reisebegleitung.
PRIORI ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandener Kosten.

11. Sportmöglichkeiten

In wenigen Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten (Fahrräder, Tauchgeräte, Schnorchelausrüstung) angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität sind Abstriche zu akzeptieren. Wir können nicht garantieren, dass Sie die in unserer Offerte beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie es uns bitte gleich bei der Offertenstellung wissen. Eine Haftung für die tatsächliche zur Verfügbarkeit der Geräte können wir nicht übernehmen.

12. Kulturelle Veranstaltungen

Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen, auch wenn sie in der Offerte aufgelistet sind, kann aufgrund von Faktoren, die PRIORI nicht beeinflussen kann, ausfallen. Dafür kann PRIORI nicht haftbar gemacht werden.

13. Einzel- und Zweierbettzimmer

13.1 Einzelzimmer
PRIORI kann bei Rundreisen keine Garantie für Einzelzimmer übernehmen Ist trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar, haben Sie das Recht, von PRIORI eine Rückerstattung zu verlangen. Diese besteht jedoch nur aus der Rückvergütung des von Ihnen bereits bezahlten Zuschlags pro Nacht. Findet PRIORI für Sie als alleinreisende Person keinen Zimmerpartner, erhalten Sie ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung, was mit einem entsprechenden Mehrpreis verbunden ist.
Trotz Mehrkosten können Einzelzimmer nicht immer den selben Komfort aufweisen wie Doppelzimmer.
13.2 Zweibettzimmer
Die Zimmer verfügen in der Regel über zwei Betten mit getrennten Matratzen oder über ein grosses Doppelbett mit einer Matratze. Bei Doppelzimmerbelegung ist die Art der gewünschten Betten bei Vertragsabschluss unbedingt anzugeben.
13.3 Zusatzbetten
In einigen Hotels können für Familien mit Kleinkindern auch Zusatzbetten gebucht werden.

14. Versicherung

Der Abschluss einer Reiseversicherung (Annullierungskosten, Reisekranken-, Reiseunfall- und Rückreisekosten, Reisegepäck) ist obligatorisch.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht und der Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

PRIORI Reisen GmbH, Basel / 1. Juni 2015

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