AGB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von PRIORI Reisen GmbH, Basel (AVRB)

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1. Vertragsabschluss

1.1 Zustandekommen eines Vertragsverhältnisses
Mit dem Entgegennehmen einer schriftlichen (Brief, Fax, E-Mail), telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch PRIORI kommt zwischen dem Kunden und PRIORI ein Vertrag zustande. Dadurch entstehen für den Kunden und für PRIORI bestimmte Rechte und Pflichten.

1.2 Zusätzliche Reiseteilnehmer
Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

2. Unsere Leistungen

2.1 Definition der Leistungen
Die Leistungen von PRIORI ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im für den Kunden individuell erstellten Reiseprogramm.

2.2 Umgang mit Sonderwünschen
Sonderwünsche seitens des Kunden sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von PRIORI schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

2.3 Leistungsbeginn PRIORI
Die Leistungen von PRIORI beginnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, erst ab Flughafen im Abflugland. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in der Verantwortung des Kunden.

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1 Beratungsgebühren

3.1.1 Beratungsgebühren im Zusammenhang mit einem Reiseprogramm
Die Beratungspauschale für durch PRIORI organisierte Reisen beträgt CHF 300.– und ist im Voraus fällig. Die Hälfte davon wird dem Kunden bei der Buchung eines Landprogramms angerechnet, die andere Hälfte deckt einen Teil unseres Beratungsaufwands. Die Beratungen sind zeitlich nicht begrenzt und dauern so lange, bis Ihre Fragen geklärt sind.

3.1.2 Beratungspauschale für «Selbstreisende»
Die Beratungspauschale für «Selbstreisende» beträgt CHF 150.– und ist im Voraus fällig. Die Leistung umfasst 60 Min. Beratung vor Ort oder per Videocall. Wird die Beratungszeit deutlich (um mind. 15 Minuten) überschritten, so ist eine anteilsmässige Nachzahlung fällig (Basis: 60 Minuten = CHF 150.–).

3.2 Reisepreis
Der vom Kunden zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus unserem spezifisch für ihn erarbeiteten Programm. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken (CHF) und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Nettopreise.

3.3 Zahlungsbedingungen

3.3.1 Beratungsleistungen sind im Voraus zahlbar
Beratungsleistungen im Hinblick auf eine durch PRIORI organisierte Reise oder für Selbstreisende sind im Voraus zahlbar.

3.3.2 Im Auftrag des Kunden durch PRIORI gebuchte Flüge sind sofort zahlbar
Im Kundenauftrag gebuchte Flüge sind direkt nach Buchung zahlbar (denn PRIORI muss die Flüge ebenfalls in dem Moment zahlen, in dem sie gebucht werden). Die Tickets werden dem Kunden drei bis vier Wochen vor der Abreise zugestellt / ausgehändigt.

3.3.3 Anzahlung / Restzahlung für durch PRIORI erstelltes, individuelles Reiseprogramm
Das Kunden-Reiseprogramm wird durch PRIORI auf dessen individuelle Wünsche abgestimmt und aufgrund seines Feedbacks ggf. angepasst. Nimmt der Kunde das Reiseprogramm wie vorgelegt an, so ist eine Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 30% der Gesamtkosten fällig (zeitnahe Überweisung). Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise zu überweisen.

Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung (Akzeptieren des Reiseprogramms) umgehend zu bezahlen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden dem Kunden die Reisedokumente nach Eingang seiner Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt PRIORI, die Reiseleistungen zu verweigern und das erstellte Arrangement zu stornieren. Der Kunde haftet in diesem Fall für allfällige Kosten, die die getätigte Anzahlung übersteigen.

3.4 Preisänderungen

3.4.1 Kriterien für vorbehaltene Preisanpassungen seitens Priori
Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle behalten wir uns vor, die in den PRIORI-Offerten angegebenen Preise zu anzupassen, und zwar im Falle von bei Offertstellung noch nicht bekannten

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschlägen)
  • neu eingeführten oder erhöhten allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen)
  • staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
  • ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
  • signifikanten Wechselkursänderungen

3.4.2 Rücktrittsrecht des Kunden aufgrund substantieller Preisanpassung
Falls PRIORI die angegebenen Preise aus den in 3.4.1 erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preisdifferenz bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben und sie ist sofort zur Zahlung fällig.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises (ohne Flüge), so hat der Kunde das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird PRIORI dem Kunden alle von Ihm bereits geleisteten Zahlungen für die organisierte Reise schnellstmöglich zurückerstatten. PRIORI behält sich in einem solchen Fall vor, den Kunden an den Kosten für bereits vorgebuchte (und von PRIORI bezahlte) Hotelreservationen mit 50% zu beteiligen, sofern sich die Reservationen nicht kostenfrei stornieren lassen. Die anderen 50% dieser Kosten trägt PRIORI.

4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

A. Einzelreisen / Individualreisen

Eine Individualreise ist eine Reise, zugeschnitten auf die spezifischen Bedürfnisse und Wünsche der Kunden und deren bevorzugte Reisedaten.

A 4.1 Bearbeitungsgebühr für Annulation oder nachträgliche Änderungen
Für Annullierungen, Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, nachträgliche Umbuchung der Unterkunft etc.) erhebt PRIORI eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag, zuzüglich allfällige Telekommunikationskosten.

A 4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück, machen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr gemäss A 4.1 die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises (Flüge siehe Ziffer A 4.3) geltend:

bis 91 Tage vor Abreise: Rückerstattung von 80%
90 – 31 Tage vor Abreise: Rückerstattung von 60%
30 – 0 Tage vor Abreise:  Keine Rückerstattung mehr möglich

Hat der Kunde aufgrund der Stornierung von PRIORI Geld zu gut (z.B. Arrangement bereits voll bezahlt, Stornierung bis spätestens 31 Tage vor der Abreise), so wird PRIORI das Geld umgehend überweisen.

Storniert der Kunde 90-31 Tage vor der Abreise und hat erst die Anzahlung von 30% des Arrangement-Preises geleistet, so schuldet er PRIORI die Differenz zwischen Anzahlung und Rückerstattung (die zusätzlichen 10%), dieser Betrag ist sofort zur Zahlung fällig.

A 4.3 Flug (auch zusammen mit weiteren Leistungen von PRIORI)
Bei Rücktritt / Änderung nach Ausstellung des Tickets werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (vgl. A 4.1) die Kosten der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.

A 4.4 No-show des Kunden / Bestätigung des Rückfluges
Verpasst ein Passagier seinen Flug, so verfällt jede Beförderungspflicht. Bei nationalen Flügen liegt es in der Verantwortung des Kunden, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, ob und wann der Flug erfolgt. Es muss auch damit gerechnet werden, dass ein Flug zeitlich vorverlegt wird.

A 4.5 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (z.B. Krankheit), und auch dann nur, sofern die Fluggesellschaft dies akzeptiert. Der Antrag dazu kann nur schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei PRIORI erfolgen.

Zu den Bearbeitungsgebühren gemäss A 4.1 kommen eventuelle Differenzen beim Flugtarif dazu (nach Vorgaben der Airline). Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.

A 4.6 Ersatzperson
Ist der Kunde verhindert, so kann er bei PRIORI grundsätzlich eine Ersatzperson seine organisierte Gruppenreise antreten lassen. Dies gilt jedoch nicht für Flüge. Die Modalitäten werden von Fall zu Fall festgelegt.

A 4.7 Reiseversicherung obligatorisch
Der Abschluss einer Reiseversicherung, die allfällige Stornierungskosten sowie weitere Reiserisiken abdeckt, ist für Kunden mit einem Reiseprogramm von PRIORI obligatorisch. Der Kunde ist selbst für den Abschluss einer solchen Versicherung verantwortlich. Auf Wunsch nennt PRIORI Anbieter solcher Versicherungen, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht hat.

1. Gruppenreisen
Eine Gruppenreise ist eine Reise, deren Datum, Dauer und Reiseverlauf von PRIORI vorgegeben wurde.

B 4.1 Bearbeitungsgebühr für Annulation oder nachträgliche Änderungen
Für Annullierungen, Umbuchungen und Änderungen (z.B. Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, nachträgliche Umbuchung der Unterkunft) erhebt PRIORI eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, jedoch maximal CHF 200.– pro Auftrag, zuzüglich allfälliger Telekommunikationskosten.

B 4.2 Kosten einer Annullierung/Änderung
Treten Sie nach Buchung von der Reise zurück machen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr gemäss B4.1 noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises (exkl. Flüge, siehe Ziffer B 4.4) geltend:

bis 91 Tage vor Abreise: Rückerstattung von 80%
90 – 31 Tage vor Abreise: Rückerstattung von 60%
30 – 0 Tage vor Abreise: Keine Rückerstattung mehr möglich

Hat der Kunde aufgrund der Stornierung von PRIORI Geld zu gut (z.B. Arrangement bereits voll bezahlt, Stornierung bis spätestens 31 Tage vor der Abreise), so wird PRIORI das Geld umgehend überweisen.

Storniert der Kunde 90-31 Tage vor der Abreise und hat erst die Anzahlung von 30% des Arrangement-Preises geleistet, so schuldet er PRIORI die Differenz zwischen Anzahlung und Rückerstattung (die zusätzlichen 10%), dieser Betrag ist sofort zur Zahlung fällig.

B 4.2.1 Ausnahme
Bei Gruppenreisen bleibt der Anteil an die Kosten für Fahrzeug (inkl. Fahrer, Diesel etc.) und Reiseleitung immer zu 100% geschuldet, ungeachtet des Zeitpunktes des Rücktrittes und ungeachtet der restlichen Gruppengrösse.

B 4.3 Flug (auch zusammen mit weiteren Leistungen von PRIORI)
Bei Rücktritt / Änderung nach Ausstellung des Tickets werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (vgl. B 4.1) die Kosten der Fluggesellschaft (bis zu 100%) in Rechnung gestellt.

B 4.4 No-show / Bestätigung des Rückfluges
Verpasst ein Passagier seinen Flug, so verfällt jede Beförderungspflicht.

Bei nationalen Flügen liegt es in der Verantwortung des Kunden, sich rechtzeitig bei der Fluggesellschaft zu erkundigen, ob und wann der Flug erfolgt. Es muss auch damit gerechnet werden, dass ein Flug zeitlich vorverlegt wird.

B 4.5 Umbuchung von Rückflügen
Nach Antritt der Reise sind Umbuchungen für den Rückflug grundsätzlich nicht möglich, ausser in dringenden Ausnahmefällen (z.B. Krankheit), und auch dann nur, sofern die Fluggesellschaft dies akzeptiert. Der Antrag dazu kann nur schriftlich oder durch persönliche Vorsprache bei PRIORI erfolgen.

Zu den Bearbeitungsgebühren gemäss A 4.1 kommen eventuelle Differenzen beim Flugtarif dazu (nach Vorgaben der Airline). Ein Destinationswechsel ist nicht möglich.

B 4.6 Ersatzperson
Ist der Kunde verhindert, so kann er bei PRIORI grundsätzlich eine Ersatzperson seine organisierte Gruppenreise antreten lassen. Dies gilt jedoch nicht für Flüge. Die Modalitäten werden von Fall zu Fall festgelegt.

B 4.7 Reiseversicherung obligatorisch
Der Abschluss einer Reiseversicherung, die allfällige Stornierungskosten sowie weitere Reiserisiken abdeckt, ist für Kunden einer von PRIORI organisierten Gruppenreise obligatorisch. Der Kunde ist selbst für den Abschluss einer solchen Versicherung verantwortlich. Auf Wunsch nennt PRIORI Anbieter solcher Versicherungen, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht hat.

5. Haftung

Als Reiseveranstalter mit grossen Landeskenntnissen garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres eigenen Reiseveranstaltungsangebotes eine sorgfältige Auswahl der anderen an Ihrer Reise beteiligten Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels usw.) und die fachmännische Organisation Ihrer Reise.

5.1 Grundsatz
Werden die im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht resp. nicht gehörig erbracht oder erleiden Sie einen Schaden, dem nicht abgeholfen werden konnte, leistet PRIORI eine Entschädigung, sofern PRIORI oder einer ihrer Leistungserbringer an der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung ein Verschulden trifft. Die Haftung von PRIORI bezieht sich jedoch nur auf den unmittelbaren Schaden und ist auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise pro Person (ohne Flüge) beschränkt.

5.2 Haftungsbeschränkungen
Sofern internationale Abkommen oder nationale Gesetze die Schadenersatzpflicht aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisevertrages durch PRIORI oder einem ihrer Leistungserbringer beschränken, haftet PRIORI nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.

5.3 Haftungsausschlüsse
PRIORI haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der entstandene Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

  • Versäumnisse seitens des Kunden vor und während der Reise
  • Unvorhergesehene oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an den im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht beteiligt ist
  • Höhere Gewalt, Streik, Naturkatastrophen oder andere Ereignisse, die PRIORI oder die beauftragten Leistungserbringer nicht voraussehen oder abwenden konnten.
  • Niedrig- oder Hochwasser bei Schifffahrten
  • Vom Kunden vor Ort selbst gebuchte Ausflüge oder Veranstaltungen

5.4 Personenschäden, Unfälle
Für unmittelbare Schäden im Falle von Unfall, Verletzung oder Tod während der Reise haftet PRIORI, sofern diese die Folge eines Verschuldens von PRIORI oder einem von ihr beauftragten Leistungserbringer sind. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, nationale Gesetze und diese Vertragsbedingungen (siehe Ziffer 5.2).

5.5 Übrige Schäden
Für übrige Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden etc.) haftet PRIORI, sofern diese die Folge eines Verschuldens von PRIORI oder einem ihrer beauftragten Leistungserbringer sind. Die Haftung von PRIORI beschränkt sich auf unmittelbare Schäden. Der Kunde verpflichtet sich in einem solchen Fall, allfällige Versicherungsleistungen in dieser Sache und/oder seine Ansprüche gegenüber dem für den Schaden Verantwortlichen an PRIORI abzutreten. Die Schadenersatzleistung ist auf das Zweifache des Preises der Pauschalreise pro Person (ohne Flüge) beschränkt. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen, nationale Gesetze und diese Vertragsbedingungen (siehe Ziffer 5.2).

5.6 Einzelleistungen
Beschränkt sich die Leistung von PRIORI auf die Organisation des Transportes (Zug, Flug, Schiff, Auto), die Bereitstellung eines Autos, die Reservation von Veranstaltungskarten etc., so handelt PRIORI lediglich als Vermittler
und ist für die Vertragserfüllung nicht haftbar. In solchen Fällen kommen die Bedingungen des beauftragten Unternehmens zur Anwendung.

6. Unzufriedenheit mit dem Reisearrangement während der Reise

6.1 Erbringung der vereinbarten Leistungen nicht möglich
Ist es nicht möglich, eine Reise wie in der PRIORI-Offerte versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck und Charakter der Reise möglichst beibehalten werden können.

6.2 Unzufriedenheit während der Reise
Sollten der Kunde während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so muss er diese unverzüglich unserer PRIORI-Reiseleitung bzw. dem PRIORI-Vertreter oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht ausserdem in den meisten Fällen, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Führt diese Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so ist der Kunde verpflichtet, von der PRIORI-Reiseleitung bzw. der örtlichen PRIORI-Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die seine Beanstandung, deren Inhalt und den Charakter der von ihm abgelehnten Lösung festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen seitens PRIORI anzuerkennen.

6.3 Fortsetzung der Reise unzumutbar
Ist die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so muss der Kunde unbedingt von der PRIORI-Reiseleitung oder dem Leistungsträger vor Ort eine entsprechende Bestätigung darüber einholen, dass und warum er reklamiert hat. Diese wiederum sind verpflichtet, die Beschwerde des Kunden schriftlich festzuhalten. Die PRIORI-Reiseleitung, die örtliche Vertretung und die Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen seitens PRIORI anzuerkennen.

6.4 Ersatzforderungen an PRIORI VOR Abreise einreichen
Der Kunde hat ein allfälliges Ersatzbegehren und die Bestätigung der PRIORI-Reiseleitung oder des Leistungsträgers spätestens bei Abreise aus Madagaskar schriftlich bei PRIORI in Antananarivo einzureichen. Falls er diese Vorgabe nicht einhält, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch. Für andere Destinationen als Madagaskar gilt: Sie deponieren Ihren Schadenersatzanspruch vor Abreise aus dem Reiseland schriftlich per E-Mail an info@priori.ch.

7. Programmänderungen, Nichtdurchführung oder Reiseabbruch durch PRIORI

7.1 Annullierung einer Reise seitens PRIORI
Die von uns angebotenen Reisen basieren meist auf Individualangeboten. Sollten Reisen auf einer Mindestbeteiligung – die unterschiedlich sein kann – basieren und wird die für die betreffende Reise massgebliche Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist PRIORI berechtigt, diese bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu annullieren.

In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichtet der Kunde auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir ihm alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.2 Prorammanpassungen seitens PRIORI
PRIORI behält sich auch im Interesse seiner Kunden vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen ist PRIORI auch gezwungen, eine Reise aus Gründen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es aus Sicherheitsgründen oder aus anderen zwingenden Umständen wie z.B. Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten, höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser sowie verspätete Eröffnungen von Hotels), kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks usw. PRIORI ist jedoch bemüht, betroffene Kunden in solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und ihnen eine Ersatzlösung anzubieten.

7.3 Minderwert aufgrund seitens PRIORI erwirkter Anpassung der Reise
Muss PRIORI eine vom Kunden bereits bezahlte Reise ändern, sodass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhält er von PRIORI eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Vertrages aus einem unter Ziffer 3.4.1 oder Ziffer 7.2 erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für den Kunden zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises (exkl. Flüge), steht ihm das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige bereits geleistete Zahlungen werden durch PRIORI rückerstattet.

8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch den Kunden

Falls der Kunde die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen oder ändern muss, so kann ihm PRIORI den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Hingegen werden wir allfällige vom Kunden nicht beanspruchte und uns nicht in Rechnung gestellte Leistungen vergüten. PRIORI wird dem Kunden bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich sein. Wir erinnern an dieser Stelle an die Pflicht für PRIORI-Kunden, eine Reiseversicherung abzuschliessen (vgl. Ziffer 14), die z.B. im Falle eines unfall- oder krankheitsbedingten Reiseabbruchs die entsprechend anfallenden Kosten (bezahltes, aber aufgrund des Abbruchs verpasstes Reiseprogramm, Zusatzkosten für früheren Flug nach Hause usw.) abdeckt.

9. Pass, Visa, Impfungen

9.1 Pass und Visavorschriften / Impfbestimmungen
Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, erhält der Kunde von uns auf Anfrage. Allfällige erst später bekanntwerdende Änderungen wird ihm PRIORI bei Vertragsabschluss mitteilen und wird ihm die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen.

Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert PRIORI auf Anfrage.

9.2 Haftungsausschluss bei Einreiseverweigerung ins Reiseland
PRIORI kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist allein der Kunde verantwortlich.

10. Flüge

10.1 Änderung von Flugzeiten / Flugstornierung / Umsteigezeiten
Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Luftverkehrs, wenn nicht anderes vereinbart in der Economy-Klasse. Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde die zum damaligen Zeitpunkt gültigen Flugpläne. Diese können sich jedoch kurzfristig ändern. Dafür übernimmt PRIORI keine Haftung, ist aber behilflich, allfällig notwendige Vorkehrungen zu treffen.

PRIORI bucht für seine Kundschaft Fernflüge, deren Teilflüge jeweils von der gleichen Airline ausgeführt werden und bei denen die Umsteigezeiten sicher ausreichend sind. Im Falle einer Verspätung ist die Airline in der Pflicht, den Weitertransport zu gewährleisten.

Für Umsteigezeiten von «gebrochenen Flügen» (Teilstrecken werden von verschiedenen Airlines bestritten), die auf ausdrücklichen Kundenwunsch gebucht wurden, lehnt PRIORI jede Verantwortung ab.

10.2 Reisegepäck und Sportgeräte
Ihr Reisegepäck ist bei Flügen normalerweise auf 20 kg beschränkt. Kunden, die grössere Gepäckstücke (z.B. Sportgeräte, Surfbrett, Fahrrad) mitführen möchten, melden dies schon bei Vertragsabschluss bei PRIORI an. Die zusätzlichen Transportkosten werden vor Ort einkassiert, sofern sie nicht im PRIORI – Angebot bereits explizit eingeschlossen sind.

10.3 Reisen mit Tieren
Bei Flügen werden grundsätzlich keine Tiere in der Kabine akzeptiert. Auf Voranmeldung kann der Transport im Gepäckraum erfolgen, wobei der Kunde für Miete oder Kauf des Containers selbst verantwortlich ist. Er trägt selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Erfolgt die Reise mit Linienflügen, erhalten der Kunde die Bedingungen auf Anfrage.

10.4 Gruppentarife
Unsere Gruppenreisen mit Linienflug basieren in der Regel auf Gruppentarifen. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer sämtliche Flugstrecken gemeinsam zurückzulegen haben. Abweichungen, falls diese von der Fluggesellschaft akzeptiert werden, haben einen Zuschlag zur Folge, der dem Kunden auf Anfrage bekanntgegeben wird.

10.5 Verspätungen
Bei Flugverspätungen hat sich der Kunde an das Personal der Fluggesellschaft und/oder an die PRIORI-Reisebegleitung zu wenden.
PRIORI ist grundsätzlich nicht haftbar für aufgrund von Verspätungen entstandener Kosten. Allfällige Forderungen sind direkt an die für den betreffenden Flug verantwortliche Airline zu richten.

11. Sportmöglichkeiten

In wenigen Hotels wird eine Anzahl von Sportmöglichkeiten (Fahrräder, Tauchgeräte, Schnorchelausrüstung etc.) angeboten. Die Kapazität von solchen Einrichtungen ist in der Regel begrenzt und bezüglich Qualität der Sportgeräte sind Abstriche zu akzeptieren. Wir können nicht garantieren, dass Sie die in unserer Offerte beschriebenen Sportarten jederzeit und uneingeschränkt ausüben können. Falls Sie eine bestimmte Sportart besonders interessiert, so lassen Sie es uns bitte gleich bei der Offertanfrage wissen. Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Verfügbarkeit der Geräte können wir nicht übernehmen.

12. Kulturelle Veranstaltungen

Der Besuch von kulturellen Veranstaltungen, auch wenn sie in der Offerte aufgelistet sind, kann aufgrund von Faktoren, die PRIORI nicht beeinflussen kann, ausfallen. Dafür übernimmt PRIORI keine Haftung.

13. Versicherung

Der Abschluss einer Reiseversicherung (Annullierungskosten, Reisekranken-, Reiseunfall- und Rückreisekosten, Reisegepäckversicherung) ist obligatorisch und Sache des Kunden. Auf Wunsch weisen wir gerne auf Anbieter von Reiseversicherungen hin, mit denen wir gute Erfahrungen gemacht haben.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht und der Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

PRIORI Reisen GmbH, Basel / 15. April 2025


PRIORI Reisen GmbH ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche

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